Willkommen am Heinrich-Heine-Gymnasium Hamburg!

Schulverein

Der Schulverein wurde im Jahr 1976 gegründet und ist beim Amtsgericht Hamburg als eingetragener Verein registriert.

In der Satzung sind der Zweck und das Aufgabenspektrum des Schulvereins festgelegt. Diese umfassen im Wesentlichen:

  • Die Förderung und Unterstützung der unterrichtlichen Aufgaben der Schule (Mittel für die Musik-/ und Sportförderung),
  • die Förderung der Gemeinschaftserziehung (Klassen-/Projektreisen, Schüleraustausch),
  • sowie die Bezuschussung von Kindern aus wirtschaftlich schwachen Familien, um diesen die Teilnahme an Schulveranstaltungen zu ermöglichen.

Dies soll erreicht werden durch den „Zusammenschluss von Eltern, Lehrern, Schülerinnen, Schülern, ehemaligen Schülern und Freunden der Schule“

Der Schwerpunkt unserer Mittelverwendung liegt darin, es einer möglichst großen Anzahl an Schülerinnen/Schülern zu ermöglichen an den gemeinsamen und häufig kostenintensiven Fahrten des Schulprogramms bzw. Projekten teilzunehmen.

Im Jahr 2009 waren dies u.a. die Klassen-/und Projektreisen nach Berlin, Trier, München und Wien sowie der Schüleraustausch nach London. Darüber hinaus wurde der Skilanglauf der 7. Klassen nach Finsterau im Bayerischen Wald genauso wie die Klassenreise der 6. Klassen bezuschusst.

Der Schulverein unterstützt auch die Musikförderung am HHG z. B. durch Gelder für die Anschaffung oder Ausleihung von Musikinstrumenten oder Aktivitäten im Sport wie z. B. Jugend trainiert für Olympia.

Bitte unterstützen Sie die Arbeit des Schulvereins und werden Sie Mitglied!

Der Mitgliedsbeitrag beträgt z. Zt. 35,- Euro p.a., aber auch weniger oder mehr hilft uns: Wichtiger ist die Solidarität aller Familien – am Heine für das Heine!

Bitte laden Sie das Antragsformular herunter und geben es ausgefüllt über Ihre Kinder im Schulbüro wieder ab!

Für Spenden und Mitgliedsbeiträge nutzen Sie bitte unser Konto

„Schulverein Heinrich-Heine“,

KontoNr. 1299 123834,

Haspa (BLZ 20050550)

oder erteilen uns wie fast 400 unserer Mitglieder eine Einzugsermächtigung.

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind steuerlich absetzbar. Nach der Novellierung des Steuerrechts rückwirkend zum 1.1.2007 ist der Nachweis beim Finanzamt vereinfacht worden. Für Beträge bis zur Höhe von 200 Euro reicht die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) Ihres Kreditinstituts. Für darüber hinausgehende Beträge stellen wir unaufgefordert nach Ablauf des Kalenderjahres eine Spendenbescheinigung aus.